Allgemeine Geschäftsbedingungen CareToMatch GmbH

Dauerstellenvermittlung in der Schweiz

v2025.2

1.     Allgemeines

Die CareToMatch GmbH (nachstehend „CareToMatch“ oder „wir“) vermittelt Fachspezialisten für Dauerstellen im Pflegebereich. Wir begleiten Arbeitgeber (nachstehend auch „Kunde“ oder „Sie“) bei der Rekrutierung und Selektion von Mitarbeitenden auf Erfolgsbasis und nehmen Ihnen als Arbeitgeber die für eine Stellenbesetzung erforderlichen Aufgaben in vielerlei Hinsicht ab.

2.     Unser Vermittlungsmodell

Die CareToMatch arbeitet auf Erfolgsbasis. Sie gehen kein Risiko ein; bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kunden und einem von CareToMatch vorgeschlagenen Arbeitnehmer (nachstehend „Kandidat“ genannt) arbeiten wir kostenlos.

Im Erfolgsfall wird nach rechtsgültigem Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Vermittlungsgebühr gemäss den unter Ziffer 3 aufgeführten Honoraransätzen in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrags.

Im Honorar sind folgende Leistungen von CareToMatch inbegriffen: Bedarfsabklärung beim Kunden, Erstellen von Anforderungsprofilen, Selektion von Kandidaten, Erstellung von Personaldossiers der Kandidaten, Vereinbarung von Vorstellungsterminen, Referenzabklärungen, Kandidateninterviews.

3.     Honorar (Vermittlungsgebühr)

CareToMatch hat Anspruch auf die Vermittlungsgebühr, wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe des Kandidatendossiers durch CareToMatch Kontakt mit dem Kandidaten aufnimmt und dies zu einer Anstellung des Kandidaten beim Kunden im Sinne von Ziffer 2 führt.

Die Übergabe eines Kandidatendossiers durch CareToMatch gilt ab erster Zustellung als erfolgt, auch wenn diese zunächst ohne Kontaktdaten des Kandidaten erfolgt. Sollte der Kunde den Kandidaten danach eigenständig kontaktieren (etwa nach eigener Recherche der Kontaktdaten oder Bekanntgabe durch Dritte), gilt der Kandidat dennoch als durch CareToMatch vermittelt.

Das Honorar wird wie folgt berechnet:

Bruttojahreseinkommen bisCHF 100’000.–13% Honorar, mindestens CHF 9’000.–
Bruttojahreseinkommen bisCHF 120’000.–16% Honorar
Bruttojahreseinkommen abCHF 150’000.–20% Honorar

Bei einer Teilzeitanstellung wird das prozentuale Teilzeiteinkommen auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet.

Der jährliche AHV-pflichtige Bruttolohn wird wie folgt berechnet:

Monatlicher Bruttolohn x 12, plus 13. Monatslohn, Gratifikationen, Provisionen, Bonus und sonstige Zulagen.

Erhält der Kandidat innerhalb von 6 Monaten nach Anstellungsbeginn eine Gehaltserhöhung von mehr als 10%, erhöht sich die CareToMatch geschuldete Vergütung entsprechend. Dies, da sich das Honorar nach dem Bruttojahresgehalt richtet und sich damit erhöht. Der Kunde verpflichtet sich, solche Lohnerhöhungen umgehend zu melden. Das zusätzliche Honorar wird mit Vereinbarung der Lohnerhöhung fällig. CareToMatch ist berechtigt, einen Gehaltsnachweis zu verlangen.

Das vom Kunden im Einzelfall geschuldete Honorar ist vertraulich und darf dem Kandidaten nicht bekanntgegeben werden. Eine Abwälzung des Honorars auf Kandidaten ist in keinem Fall zulässig.

4.     Weitervermittlung/Weiterleitung von Kandidatendossiers

Die Weiterleitung eines Dossiers durch Kunden (inkl. seiner Organpersonen, Arbeitnehmenden und weiteren Hilfspersonen) an jedwelche Dritte (inkl. verbundene Gesellschaften) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde CareToMatch eine Pauschalzahlung von CHF 9’000.– (Konventionalstrafe).

Kommt es innert 12 Monaten seit Zustellung des Dossiers durch CareToMatch an den Kunden zu einer Anstellung zwischen dem Empfänger des weitergeleiteten Dossiers und dem Kandidaten, schuldet der Kunde, welcher das Dossier unerlaubterweise weitergeleitet hat, die volle Entschädigung gemäss der Ansätze von Ziffer 3.

Diese Bestimmungen gelten analog, wenn der Kunde (inkl. seiner Organpersonen, Arbeitnehmenden und weiteren Hilfspersonen) Informationen über von CareToMatch vorgeschlagene Kandidaten in irgendeiner anderen Weise weitergibt oder für irgendwelche Dritten verwendet.

5.     Garantierückzahlung

Wird ein Vertrag seitens des Kunden aufgrund mangelnder Eignung des Kandidaten aufgelöst oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis, so vergüten wir das verrechnete Honorar wie folgt:

Bei Ende des Vertragsverhältnisses innert 30 Tagen seit Vertragsbeginn 50 % des Honorars und innert 90 Tagen 30 % des Honorars.

Bei Vertragsauflösungen, die auf Veränderungen beim Kunden zurückzuführen sind (Aufhebung der Stelle, Kündigung aufgrund von veränderten Marktbedingungen, Kündigung in Folge von Fusionen, Geschäftsübernahmen etc.) wird keine Garantierückzahlung geleistet. Ebenso wird keine Garantierückzahlung geleistet, wenn der Kandidat nach der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in irgendeiner Form beim Kunden oder einer mit dem Kunden rechtlich oder tatsächlich verbundenen Gesellschaft (Konzerngesellschaft, Partnergesellschaft, Arbeitsgemeinschaft etc.) beschäftigt wird.

6.     Zusätzliche Dienstleistungen / Gutachten

Zusätzliche Dienstleistungen, Tests und Gutachten werden dem Kunden nach Aufwand und effektiven Kosten gemäss Offerte in Rechnung gestellt.

7.     Datenschutz / Diskretion

Die Parteien verpflichten sich, die aktuell geltenden Vorschriften zum Datenschutz jederzeit einzuhalten. Kandidatendossiers sind vertraulich zu behandeln. Bei Nichtgebrauch sind diese sofort an die CareToMatch zu retournieren resp. zu löschen. Die Löschung ist der CareToMatch zu bestätigen. Sie dürfen in keinem Fall an verbundene Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Bei Weiterleitung gelten die Kostenfolgen von Ziffer 4.

8.     MWST

Alle von CareToMatch erbrachten Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Dementsprechend werden die festgelegten Honorare um den MWST-Betrag erhöht.

9.     Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt ohne Mahnung in Verzug und es werden Verzugszinse in Höhe von 5 % pro Monat berechnet.

10.  Eignung der Kandidaten und Verantwortung im Selektionsprozess

CareToMatch ist bestrebt, die Eignung der dem Kunden vorgeschlagenen Kandidaten so weit wie möglich sicherzustellen, indem CareToMatch Folgendes abklärt, feststellt oder erhebt:

  • Die Identität des Bewerbers und seine Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt;
  • Die Ausbildung, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Kandidaten, die aus Sicht von CareToMatch für eine Anstellung beim Kunden erforderlich sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, vor der Einstellung zu prüfen, ob die Ausbildung, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Bewerbers dem Gesetz sowie den eigenen Vorstellungen entsprechen;
  • Dass der Kandidat bereit ist, in der Position zu arbeiten, für die der Kunde den Kandidaten anstellen möchte.

Als zusätzlichen Service bietet CareToMatch eine umfassende Unterstützung von ausländischen Kandidaten beim Auswanderungsprozess. Letztendlich sind die Kandidaten für die Wohnungssuche, die Anerkennung von Diplomen und die Einholung von Arbeitsbewilligungen jedoch selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von sämtlichen erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung der Arbeit durch den Kandidaten, für die Veranlassung medizinischer Untersuchungen und/oder die Prüfung der Krankengeschichte des Kandidaten. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass der Kandidat sämtliche Bedingungen erfüllt, die nach dem Recht des Landes, in dem der Kandidat die Arbeit ausführen soll, erforderlich sind (notwendige Ausbildungen, Fortbildungen, Zertifikate etc.).

Um CareToMatch in die Lage zu versetzen, seine Dienstleistungen bestmöglichst zu erbringen, stellt der Kunde CareToMatch Informationen über vakante Stellen zur Verfügung, einschliesslich:

  • die Art der vom Bewerber zu verrichtenden Arbeit;
  • den Arbeitsort und die Arbeitszeiten;
  • den vorgesehenen Arbeitsbeginn;
  • Ausbildung, Erfahrung, Qualifikationen und etwaige Kompetenzen, die der Kunde, das Gesetz oder ein Berufsverband vom Kandidaten verlangt, damit er in der betreffenden Position beschäftigt werden kann;
  • Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken der betreffenden Stelle sowie die vom Kunden getroffenen Massnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung solcher Risiken;
  • die Dauer oder voraussichtliche Dauer der Anstellung;
  • das voraussichtliche Gehalt, die Spesen und etwaige andere Leistungen;
  • die Kündigungsfrist.
11.  Haftungsausschluss

Es bleibt im freien Ermessen von CareToMatch, dem Kunden Kandidatendossiers zu unterbreiten. Eine entsprechende vertragliche Pflicht besteht nicht.

CareToMatch kann weder für den Rekrutierungs- und Auswahlprozess des Kunden, die Auswahl resp. Anstellung eines Kandidaten oder die Nicht-Anstellung eines Kandidaten durch den Kunden haftbar gemacht werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für seine Wahl.

Die von CareToMatch geleisteten Personalsuch- und Selektionsleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der Kandidaten durch den Kunden. CareToMatch lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die von Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche den Kandidaten im Arbeitsverhältnis anvertraut werden.

CareToMatch ist in keinem Fall haftbar für irgendwelche Schäden (inkl. entgangenem Gewinn), die der Kunde in irgendeiner Form durch die Anstellung eines Kandidaten oder durch Handlungen oder Unterlassungen eines Kandidaten direkt oder indirekt erleidet.

12.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen CareToMatch und dem Kunden kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

13.  Abweichende Vereinbarungen

Von diesen AGB kann nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien abgewichen werden (Nachweis durch Text). Wurden von Ziffer 3 abweichende Honoraransätze vereinbart, so gelten diese für im Kalenderjahr der Vereinbarung neu entstehende Honorarforderungen. Bei stillschweigender Verlängerung der abweichenden Honoraransätze erhöhen sich d

Avontuur in Zwitserland

Meer informatie