Allgemeine Geschäftsbedingungen CareToMatch Dauerstellenvermittlung in der Schweiz – 2024

1. Allgemeines

Die CareToMatch GmbH (nachstehend „CareToMatch“ genannt) bietet bei der Rekrutierung und Selektion von Fachspezialisten und Führungspersönlichkeiten im Suchauftrag und auf Erfolgsbasis einen guten Service an und nimmt Ihnen als Arbeitgeber (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ genannt) die für eine Neubesetzung erforderlichen Aufgaben in vielerlei Hinsicht ab.

2. Unser Vermittlungsmodell

Die CareToMatch arbeitet auf Erfolgsbasis. Sie gehen kein Risiko ein; bis zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und einem von CareToMatch vorgeschlagenen Arbeitnehmer (nachstehend „Kandidat“ genannt) arbeiten wir kostenlos. Im Erfolgsfall werden nach rechtsgültiger Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages die unter 3. aufgeführten Honoraransätze in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrags.

3. Honorar

Im Honorar sind folgende Leistungen inbegriffen: Bedarfsabklärung, Erstellen von Anforderungsprofilen, Selektion von Kandidaten, Erstellung von Personaldossiers der Kandidaten, Vereinbarung von Vorstellungsterminen, Referenzabklärungen, Kandidateninterviews.

CareToMatch hat Anspruch auf die Vergütung, wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe des Kandidatendossiers durch CareToMatch Kontakt mit dem Kandidaten aufnimmt und dies zu einer Einstellung des Kandidaten beim Kunden führt. Das Honorar wird wie folgt berechnet:

Bruttojahreseinkommen bis     CHF 100’000.–      13% Honorar, mindestens CHF 9’000.–

Bruttojahreseinkommen bis     CHF 120’000.–      16% Honorar

Bruttojahreseinkommen ab     CHF 150’000.–      20% Honorar

Bei einer Teilzeitanstellung wird das prozentuale Teilzeiteinkommen auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet.

Der jährliche AHV-pflichtige Bruttolohn wird wie folgt berechnet:

Monatlicher Bruttolohn x 12, plus 13. Monatslohn, Gratifikationen, Provisionen, Bonus und sonstige Zulagen.

Erhält der Kandidat innerhalb von 6 Monaten eine Gehaltserhöhung von mehr als 10%, wird eine zusätzliche Rechnung von CareToMatch folgen. Dies, da sich das Honorar nach dem Bruttojahresgehalt richtet und sich damit erhöht. CareToMatch ist berechtigt, einen Gehaltsnachweis zu verlangen.

Das Anfangsdatum des Kandidaten bestimmt das Jahr, in dem die Bedingungen gelten.

4. Weitervermittlung/Weiterleitung von Kandidatendossiers

Die Weitervermittlung eines Dossiers an Dritte (inkl. verbundene Gesellschaften) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde CareToMatch eine Pauschalzahlung von CHF 9‘000.00 (Konventionalstrafe). Kommt es zu einer Anstellung zwischen dem Empfänger des Dossiers und dem Kandidaten, schuldet der Kunde, welcher das Dossier unerlaubterweise weitergeleitet hat, die volle Entschädigung gemäss der Ansätze von Ziffer 3.

5. Garantie

Wird ein Vertrag seitens des Kunden aufgrund mangelnder Eignung des Kandidaten aufgelöst oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis, so vergüten wir das verrechnete Honorar wie folgt: Bei Ende des Vertragsverhältnisses innert 30 Tagen seit Vertragsbeginn 50 % des Honorars und innert 90 Tagen 30 % des Honorars.

Bei Vertragsauflösungen, die auf Veränderungen beim Kunden zurückzuführen sind (Aufhebung der Stelle, Kündigungen aufgrund von veränderten Marktbedingungen, Kündigung in Folge von Fusionen, Geschäftsübernahmen etc.) wird keine Garantierückzahlung geleistet. Ebenso wird keine Garantierückzahlung geleistet, wenn der Kandidat nach der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in irgendeiner Form beim Kunden oder einer mit dem Kunden rechtlich oder tatsächlich verbundenen Gesellschaft (Konzerngesellschaft, Partnergesellschaft einer Arbeitsgemeinschaft etc.) beschäftigt wird.

6. Zusätzliche Dienstleistungen / Gutachten

Zusätzliche Dienstleistungen, Tests und Gutachten werden nach Aufwand und effektiven Kosten gemäss Offerte dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Datenschutz / Diskretion

Die Parteien verpflichten sich, die aktuell geltenden Vorschriften zum Datenschutz jederzeit einzuhalten. Kandidatendossiers sind vertraulich zu behandeln. Bei Nichtgebrauch sind diese sofort an die CareToMatch zu retournieren resp. zu löschen. Die Löschung ist der CareToMatch zu bestätigen. Sie dürfen in keinem Fall an verbundene Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Bei Weiterleitung gelten die Kostenfolgen von Ziffer 3.

8. MWST

Alle von CareToMatch erbrachten Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Dementsprechend werden die festgelegten Honorare um den MWST-Betrag erhöht.

9. Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt ohne Mahnung in Verzug und es werden Verzugszinse in Höhe von 5 % pro Monat berechnet.

10. Eignung der Kandidaten und Verantwortung im Selektionsprozess

CareToMatch ist bestrebt, die Eignung der dem Kunden vorgeschlagenen Kandidaten so weit wie möglich sicherzustellen, indem CareToMatch Folgendes abklärt, feststellt oder erhebt:

  • Die Identität des Bewerbers und seine Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt;
  • Die Ausbildung, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Kandidaten, die aus Sicht von CareToMatch für eine Anstellung beim Kunden erfoderlich sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, vor der Einstellung zu prüfen, ob die Ausbilding, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Bewerbers dem Gesetz sowie den eigengen Vorstellungen entsprechen;
  • Dass der Kandidat bereit ist, in der Position zu arbeiten, für die der Kunde den Bewerber anstellen möchte.

Als zusätzlichen Service bietet CareToMatch eine umfassende Unterstützung von ausländischen Kandidaten beim Auswanderungsprozess. Letztendlich sind die Kandidaten für die Wohnungssuche, die Anerkennung von Diplomen und die Einhlong von Arbeitsbewilligungen jedoch selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von sämtlichen erforderlichen Genehmigung für die Ausübung der Arbeit durch den Kandidaten, für die Veranlassung medizinischer Untersuchungen und/oder die Prüfung der Krankengeschichte des Kandidaten. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass der Kandidat sämtliche Bedingungen erfüllt, die nach dem Recht des Landes, in dem der Kandidat die Arbeit ausführen soll, erforderlich sind (notwendige Ausbildungen, Fortbildungen, Zertifikate etc.).

Um CareToMatch in die Lage zu versetzen, seine Dienstleistungen bestmöglichst zu erbringen, stellt der Kunde CareToMatch Informationen über vakante Stellen zur Verfügung, einschliesslich:

  • die Art der vom Bewerber zu verrichtenden Arbeit;
  • den Arbeitsort und die Arbeitszeiten;
  • den vorgesehenen Arbeitsbeginn;
  • Ausbildung, Erfahrung, Qualifikationen und etwaige Kompetenzen, die der Kunde, das Gesetz oder ein Berufsverband vom Kandidaten verlangt, damit er in der betreffenden Position beschäftigt werden kann;
  • Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken der betreffenden Stelle sowie die vom Kunden getroffenen Massnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung solcher Risiken;
  • die Dauer oder voraussichtliche Dauer der Anstellung;
  • das voraussichtliche Gehalt, die Spesen und etwaige andere Leistungen;
  • die Kündigungsfrist.

11. Haftung

Es bleibt im freien Ermessen von CareToMatch, dem Kunden Kandidatendossiers zu unterbreiten. Eine entsprechende vertragliche Pflicht besteht nicht.

CareToMatch kann weder für den Rekrutierungs- und Auswahlprozess des Kunden, die Auswahl resp. Anstellung eines Kandidaten oder die Nicht-Anstellung eines Kandidaten durch den Kunden haftbar gemacht werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für seine Wahl.

Die von CareToMatch geleisteten Personalsuch- und Selektionsleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der Kandidaten durch den Kunden. CareToMatch lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die von Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche den Kandidaten im Arbeitsverhältnis anvertraut werden.

CareToMatch ist in keinem Fall haftbar für irgendwelche Schäden (inkl. entgangenem Gewinn), die der Kunde in irgendeiner Form durch die Anstellung eines Kandidaten oder durch Hanldungen oder Unterlassungen eines Kandidaten direkt oder indirekt erleidet.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen CareToMatch und dem Kunden kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

13 Abweichende Vereinbarungen

Wird vertraglich oder per E-Mail vereinbart, dass von bestimmten Teilen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen wird, so gilt diese abweichende Vereinbarung; für die übrigen Punkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Betrag, der als Honorar in Punkt 3 gilt, wird um 4% erhöht, wenn eine abweichende Vereinbarung aus dem Vorjahr stillschweigend verlängert wird.

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